Beitragsordnung

Bei der Gründungsversammlung des Vereins „bewegt durch(s)leben“ am 15.09.2017 wurde folgende Beitragsordnung beschlossen:


1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.


2. Die Beiträge sind zum 5. Tag des laufenden Monats fällig und werden über Lastschriftmandate durch den Kassenwart eingezogen.

 

3. Der monatliche Beitrag beträgt:

  • für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)

für eine Trainingseinheit / Woche 25,00 EUR
für jede weitere Trainingseinheit / Woche 12,50 EUR

  • für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), Studenten (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) und Rentner

für eine Trainingseinheit / Woche 20,00 EUR
für jede weitere Trainingseinheit / Woche 10,00 EUR

 

4. In besonderen Fällen können individuelle Rabatte durch den Vorstand vereinbart werden.


5. Bei Beitragsschuld wird ab der 2. schriftlichen Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben.


6. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 10,00 EUR, die nach Aufnahme durch Lastschriftmandat eingezogen wird.


7. Die Mitglieder haben das Recht, ihre Kursteilnahme für maximal zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate ohne Angabe von Gründen auszusetzen. In diesen Monaten ist ein reduziertes Entgelt in Höhe von 10,00 EUR zu zahlen. Für die Gewährung dieses Nachlasses ist eine Anmeldefrist von 6 Wochen zum 1. Tag des ersten ausgesetzten Monats einzuhalten. Die Anmeldung muss schriftlich an den Vorstand erfolgen und alle auszusetzenden Monate angeben.


8. Bei gesundheitsbedingten längerfristigen Ausfällen von mehr als vier Wochen können individuelle Regelungen zum reduzierten Entgelt vorgenommen werden.


9. Die Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Ordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

 

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