§ 1 Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
(1) Die Ehrenmitgliedschaft im Verein kann nur an Mitglieder verliehen werden. Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Mitgliederversammlung.
(2) Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden, wenn die betreffende Person in überragender Weise in einer konkreten Funktion oder Stellung den Verein gefördert und unterstützt hat.
(3) Der zu Ehrende erhält eine Urkunde.
(4) Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.
§ 2 Durchführung der Ehrung
Die Ehrungen sollen nur bei besonderen Anlässen (z. B. Mitgliederversammlungen, Festlichkeiten, Veranstaltungen) erfolgen.
§ 3 Widerruf von Ehrungen
(1) Die Ehrungen des Vereins nach dieser Ehrenordnung können jederzeit widerrufen werden, wenn sich die betroffene Person vereinsschädigend, bzw. als unwürdig für den Erhalt der Ehrung erwiesen
hat.
(2) Über den Widerruf der Ehrung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist abschließend.
(3) Dem Betroffenen ist vor der Entscheidung durch den Vorstand schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) Der Betroffene ist verpflichtet, nach der Entscheidung der Mitgliederversammlung die Ehrung (Urkunde) binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Entscheidung an den Vorstand des Vereins
zurück zu geben.
§ 4 Ehrungen des Landessportverbandes Mecklenburg Vorpommern
Neben den Ehrungen des Vereins können Ehrungen der Verbände verliehen werden. Hierzu sind die entsprechenden Ehrenordnungen anzuwenden.
§ 5 Beschlussfassung und Bekanntmachung
Diese Ehrenordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 15.09.2017 beschlossen. Sie wird auf der Webseite des Vereins bekannt gemacht.
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